Trainer-C

Trainer-C

Die Ausbildung in Berlin beim LTV-Berlin

Die Ausbildung zum DOSB-Trainer C Breitensport gliedert sich in folgendeTeile:

  • Basislehrgang beim LSB (61 LE)
  • Erste Hilfe Kurs (16 Std.)
  • Fachspezifischer Teil (5 WE inkl. Prüfung)

Beim LTV Berlin werden Trainer C Breitensport in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund ausgebildet. D.h., die Basisqualifizierung mit 61 LE erfolgt beim Landessportbund. Hier gibt es im Laufe des Jahres zahlreiche Termine und Orte zur Auswahl. Direkte Ansprechpartner für diesen Ausbildungsteil ist der LSB.

Link: Kurse LSB-Berlin

Die Anmeldung zur  Basisqualifikation erfolgt, direkt über den jeweiligen Anbieter. Die für die Basisqualifikation anfallenden Kosten sind ebenfalls über den jeweiligen Anbieter zu erfragen. 
Der sporttauchspezifische aufbauende Teil, sowie der spezifische Teil werden in einem speziellen Lehrgang beim LTV Berlin ausgebildet.  Der Lehrgang umfasst 5 Wochenend-Kurse inklusive Prüfung.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme

(gemäß gültiger Prüferordnung)

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in einem, dem VDST angeschlossenen Verein
  • DTSA**
  • 80 Tauchgänge
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • 1. Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre
  • Weiterhin erforderlich sind lt. VDST-Konzept der C-Stufenqualifizierung:
  • Schwimmbad- und Freigewässerhospitationen
  • SK Süßwasser-, oder Meeresbiologie oder Gewässeruntersuchung

Die zusätzlichen Anforderungen gemäß dem VDST-Konzept der C-Stufenqualifizierung sollen mit dem Trainer C-Referenten abgestimmt sein.

ausbildung@taucheninberlin.de

Aufgabenstellung der Trainer und Jugendleiter

Die Tätigkeit des Trainers und der Jugendleiter umfasst die Anregung zur sportlichen Betätigung in allen im VDST betriebenen Sportarten, sowie die Gestaltung eines allgemeinen Bewegungsangebots und des Grundlagentrainings in verschiedenen Zielgruppen. Für diese vielfältigen Aufgaben ist ein abgestimmtes inhaltliches Ausbildungsangebot gefordert, was diesem Konzept ermöglicht wird.

Der VDST ist der einzige Tauchsportverband in Deutschland mit der Berechtigung DOSB-Lizenzen ausbilden zu dürfen. Dies ermöglicht den Vereinen, in denen die Trainer tätig sind, die finanzielle Förderung durch die Sportbünde in Anspruch zu nehmen.

Hinzu kommt, dass die Trainer-C mit erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfung zusätzlich das DLRG-Silber Abzeichen erhalten. Dieses wird von Bädern häufig  als Voraussetzung zum eigenverantwortlichen Training vorrausgesetzt.

Lizenzierung

Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des DOSB, ausgestellt von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedsorganisation des VDST, in diesem Fall vom LTV Berlin.

Abnahmeberechtigungen

TrB-C

  • Frühschwimmerabzeichen Deutsches Jugendschwimmabzeichen * bis ***
  • Deutsches Schwimmabzeichen * bis ***
  • Deutsches Jugendleistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***
  • Deutsches Leistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***
  • DTSA Grundtauchschein KTSA und KSK laut VDST-KTSA-Ordnung, bei Übungen im Frei­wasser nur, sofern zusätzlich Inhaber des DTSA ***, und unter Auf­sicht und Absicherung eines VDST-TL.
  • Junior-Apnoe *-***
  • Schnuppertauchen, sofern zusätzlich Inhaber des DTSA ***

JL

  • Frühschwimmerabzeichen
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen * bis ***
  • Deutsches Schwimmabzeichen * bis ***
  • Deutsches Jugendleistungsabzeichen
  • Flossenschwimmen * bis ***
Tauchlehrer * (TL1)

Tauchlehrer * (TL1)

Aufgabenstellung des TL*

Die Tätigkeit des Tauchlehrers (TL*) umfasst die Vertiefung der im Schwimmbad erlernten Fähigkeiten und die Ausbildung zum CMAS * Taucher im Freigewässer. Hinzu kommt die Weiterqualifikation der Taucher durch die Durchführung von Spezialkursen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der TL*-Prüfung ist auch eine VDST-DOSB-Trainer B Breitensport (Tauchen) Lizenz verbunden, soweit eine VDST-DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen)
Lizenz vorhanden ist.

Zulassung zur Ausbildung

  • Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein
  • Gültige VDST-DOSB-Trainer C (Tauchen) oder ATL – Lizenz
  • DTSA *** 50 Tauchgänge seit DTSA***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon mindestens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser.
  • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
  • SK „Medizin-Praxis“
  • Von einem VDST-CMAS-Tauchlehrer bestätigte Teilnahme als Assistent (Referent und „Prüfer“) an einem Kurs zum DTSA * einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis
  • Von einem VDST-CMAS-Tauchlehrer (mindestens TL 2) bestätigte Ablegung folgender vorbereitender Prüfungstauchgänge:
    • 2 Tauchgänge als Gruppenmitglied bei Abnahmetauchgängen zum DTSA** oder DTSA***
    • 2 Tauchgänge als Gruppenführer bei Abnahmetauchgängen zum DTSA** oder DTSA***, wobei die DTSA-Prüfung vom Tauchlehrer abgenommen wird
    • 1 Tauchgang als „Prüfer“ mindestens zum DTSA **, wobei die DTSA- Prüfung abschließend vom Tauchlehrer bewertet wird Ein Einlegeblatt mit den Bestätigungen über die vorbereitenden Prü- fungstauchgänge muss zur Prüfung vorgelegt werden, wobei die 50 Tauchgänge seit DTSA*** sowie die 5 vorbereitenden Prüfungstauch- gänge erst zur Praxisprüfung vorzulegen sind.

Prüfungsinhalte

theoretische Prüfung

Nach den Richtlinien des VDST mit folgenden Prüfungsteilen:

  • Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, – praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unter- schiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben
  • Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung verschiedener O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durch- zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie, Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind 1 Arzt und 1 VDST-CMAS-Tauchlehrer***/****.

praktische Prüfung

Mindestens 6 Tauchgänge nach den Richtlinien des VDST mit:

  • Diversen Übungen
  • Ausbildung von Anfängern
  • Konditionsübungen
  • Mindestens 3 Tauchgänge auf 40+ Meter Tiefe Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus der Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste-Hilfe- Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen. Die Prüfungsinhalte werden vom

Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog (Standards) detailliert beschrieben.

Abnahmeberechtigung

  • Wie VDST-DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen)
  • DTSA Basic DTSA *
  • DTSA Apnoe *
  • SK Orientierung beim Tauchen
  • SK Gruppenführung
  • SK Nachttauchen
  • HLW-Kurs SK
  • Sporttauchen in Meeresgrotten nach Absolvierung eines 5 tägigen Spezialkurses
Tauchlehrer ** (TL2)

Tauchlehrer ** (TL2)

Aufgabenstellung des TL**

Die Tätigkeit des Tauchlehrers 2 (TL**) umdasst die weiterführende Ausbildung zum CMAS **/*** Taucher im Freigewässer und die die Weiterqualifikation der Taucher durch die Durchführung von weiteren Spezialkursen.

Hinzu kommt die Organisation von Veranstaltungen wie Seminaren und Tauchfahrten. In der Förderung und Unterstützung von Ausbildernachwuchs liegt ein weiterer aufgabenbereich. So werden dies animiert, frühzeitig bei der Ausbildung mitzuwirken.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der TL*-Prüfung ist auch eine VDST-DOSB-Trainer A Breitensport (Tauchen) Lizenz verbunden, soweit eine VDST-DOSB-Trainer C Breitensport (Tauchen) Lizenz vorhanden ist.

Zulassung zur Ausbildung

  • Mindestalter 20 Jahre Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein
  • Gültige VDST-CMAS-Tauchlehrer*-Lizenz mit mindestens 1-jähriger aktiver Ausbildungsarbeit als VDST-CMAS-Tauchlehrer*, dazu gehört:
    • Von einem CMAS-Tauchlehrer (mindestens TL**) bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses zum DTSA *
    • 150 Tauchgänge seit DTSA ***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon mindestens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser.
    • Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
    • Von einem CMAS-Tauchlehrer (mindestens TL**) bestätigte Teil- nahme als Assistent (Referent und „Prüfer“) an einem Kurs zum DTSA **, DTSA *** oder zu einem SK einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis
    • Empfohlen wird die Teilnahme an einem Lehrgang über die Organisation von Seminaren

Prüfungsinhalte

theoretische Prüfung

  • Schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas
  • Schriftliche Beantwortung von Fragebögen (Langfragen, Kurzfragen) und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen
  • Referat von 10-15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unter schiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben.
  • Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durch zuführen. Beantwortung von Fachfragen zur Anatomie/Physiologie sowie zur Tauchmedizin. Prüfer für diesen Teil sind 1 Arzt und 1 VDST-CMAS-Tauchlehrer***/****.

praktische Prüfung

Mindestens 6 Tauchgänge nach den Richtlinien des VDST mit:

  • Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen
  • Rettungstechniken und -management
  • Sicherheit an Bord
  • Konditionsübungen
  • Mindestens 3 Tauchgänge auf 40+ Meter Tiefe

Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog (Standards) detailliert beschrieben.

Abnahmeberechtigung

  • Wie VDST-CMAS-Tauchlehrer* (TL1)
  • DTSA ** DTSA ***
  • SK Tauchsicherheit & Rettung
  • SK Strömungstauchen
  • SK Medizin-Praxis in Zusammenarbeit mit einem Landesverbandsarzt oder einem in der Notfallmedizin und in taucherischen Belangen kompetenten Arzt

Abnahmeberechtigung der nachfolgenden SK nur nach erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden SK

  • SK Trockentauchen
  • SK Wracktauchen
  • SK Sporttauchen in Meeresgrotten
  • SK Eistauchen
CrossOver

CrossOver

Zielgruppe:

Zielgruppe dieser Informationen sind Tauchlehrer, die entweder über einen Verein Mitglied beim VDST sind, oder aber Einzelmitglied beim VDST sind, mit einer Lizenz anderer Tauchverbände, die den VDST-Tauchlehrerstatus anstreben.

Ziel dieser Ausbildung / Prüfung ist es, das vorhandene Know How kurz zu bestätigen und als Ergänzung die VDST Besonderheiten zu vermitteln. Seitens der VDST Prüfer sind entsprechende Kurzvorträge mit Unterlagen vorzutragen. Bei dieser Prüfung kann keine höhere TL-Stufe, sondern nur eine äquivalente VDST-TL-Stufe, TL1 oder TL2, erworben werden. VDST TL 3 kann man prinzipiell nur beim VDST erlangen, d.h. ein Cross Over zum VDST TL 3 ist in keinem Fall möglich. Um eine neue oder höhere VDST TL-Lizenz (kommerziell) zu erhalten, ist eine komplette TL-Prüfung erforderlich.

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